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   VG Magdeburg, 04.04.2019 - 3 B 36/19   

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VG Magdeburg, 04.04.2019 - 3 B 36/19 (https://dejure.org/2019,20976)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 04.04.2019 - 3 B 36/19 (https://dejure.org/2019,20976)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 04. April 2019 - 3 B 36/19 (https://dejure.org/2019,20976)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 12.01.2017 - 3 B 135/16

    Glücksspiel, Sportwetten, Geldspielgeräte, Trennungsgebot, Neutonierung,

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.04.2019 - 3 B 36/19
    § 21 Abs. 2 GlüStV, wonach in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden dürfen, scheidet nach h. M. als Ermächtigungsgrundlage für die Untersagungsverfügung aus (vgl. nur: SächsOVG, Beschl. v. 12.01.2017, 3 B 135/16; juris).

    Somit kann zur Überzeugung der Kammer die in § 21 Abs. 2 GlüStV enthaltene gesetzgeberische Wertung, wonach das daraus abgeleitete sog. Trennungsgebot von Spielhallen und Sportwettvermittlungsstellen der Vermeidung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs dient und damit eine Maßnahme der Spielsuchtprävention darstellt über § 1 Satz 1 Nr. 1 GlüStV bei der Prüfung der materiellen Erlaubnisfähigkeit einer Sportwettvermittlung in Räumen mit gleichzeitig aufgestellten Geldspielgeräten, nutzbar gemacht werden, ohne gegen den Parlamentsvorbehalt, den Wesentlichkeitsgrundsatz und Vorbehalt des Gesetzes zu verstoßen (Bay.VGH, Beschl. v. 24.07.2017, 10 CS 17.1147; krit. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 12.1.2017 - 3 B 135/16; beide juris).

    Denn anstelle eines strikten Verbotes hat die Antragsgegnerin der Antragstellerin ein Wahlrecht hinsichtlich der Ausübung ihres Gewerbebetriebes eingeräumt (vgl. SächsOVG; Beschl. v. 12.01.2017, 3 B 135/16; juris).

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 10 CS 17.1147

    Untersagung der gleichzeitigen Vermittlung von Sportwetten und des Aufstellens

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.04.2019 - 3 B 36/19
    Somit kann zur Überzeugung der Kammer die in § 21 Abs. 2 GlüStV enthaltene gesetzgeberische Wertung, wonach das daraus abgeleitete sog. Trennungsgebot von Spielhallen und Sportwettvermittlungsstellen der Vermeidung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs dient und damit eine Maßnahme der Spielsuchtprävention darstellt über § 1 Satz 1 Nr. 1 GlüStV bei der Prüfung der materiellen Erlaubnisfähigkeit einer Sportwettvermittlung in Räumen mit gleichzeitig aufgestellten Geldspielgeräten, nutzbar gemacht werden, ohne gegen den Parlamentsvorbehalt, den Wesentlichkeitsgrundsatz und Vorbehalt des Gesetzes zu verstoßen (Bay.VGH, Beschl. v. 24.07.2017, 10 CS 17.1147; krit. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 12.1.2017 - 3 B 135/16; beide juris).

    Die Kammer hält daher nach den vorstehenden Ausführungen und entgegen der Auffassung des Antragstellers für die vorliegende Konstellation eine ausdrückliche spezielle (landesrechtliche) Bestimmung? die ein sog. räumliches Trennungsverbot von Wettbüro und Geldspielgeräten festlegt? nicht für erforderlich (vgl. insg.: BayVGH, Beschl. v. 24.07.2017, 10 CS 17.1147; juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2017 - 4 B 609/16

    Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäude mit einer Spielhalle

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.04.2019 - 3 B 36/19
    Ebenso könnten durch eine Kumulation beider Angebote die an Sportwetten interessierten Kunden unerwünschter Weise dazu animiert werden, sich dem Automatenspiel zuzuwenden (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 18. Mai 2017 - 1 B 165/17 -, juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20. Februar 2017 - 4 B 609/16 -, juris; Beschl. v. 18. März 2015 - 4 B 1173/14 -, juris [m. w. N.]).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2015 - 4 B 1173/14

    Vermeidung einer Kumulation von Sportwettenangeboten mit dem Angebot gewerblichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.04.2019 - 3 B 36/19
    Ebenso könnten durch eine Kumulation beider Angebote die an Sportwetten interessierten Kunden unerwünschter Weise dazu animiert werden, sich dem Automatenspiel zuzuwenden (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 18. Mai 2017 - 1 B 165/17 -, juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20. Februar 2017 - 4 B 609/16 -, juris; Beschl. v. 18. März 2015 - 4 B 1173/14 -, juris [m. w. N.]).".
  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 10 CS 15.1538

    Untersagungsverfügung, Sportwettannahmestelle, Gaststätte, Geldspielgerät,

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.04.2019 - 3 B 36/19
    Jedenfalls kann angesichts dieser gesetzgeberischen Wertungen nicht von einer offensichtlichen materiellen Erlaubnisfähigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Betriebsräumen in denen auch Geldspielgeräte aufgestellt sind, ausgegangen werden (BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 10 CS 15.1538 - juris).
  • OVG Saarland, 18.05.2017 - 1 B 165/17

    Betriebsstättenbezogene Untersagung von Sportwettenvermittlung an in

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.04.2019 - 3 B 36/19
    Ebenso könnten durch eine Kumulation beider Angebote die an Sportwetten interessierten Kunden unerwünschter Weise dazu animiert werden, sich dem Automatenspiel zuzuwenden (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 18. Mai 2017 - 1 B 165/17 -, juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20. Februar 2017 - 4 B 609/16 -, juris; Beschl. v. 18. März 2015 - 4 B 1173/14 -, juris [m. w. N.]).".
  • VG Lüneburg, 24.07.2017 - 3 B 27/17

    Asyl; Einstellung des Asylverfahrens gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 AsylG; Folgen des

    Auszug aus VG Magdeburg, 04.04.2019 - 3 B 36/19
    Das erkennende Gericht hat bereits in anderer Besetzung in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 27.09.2017 (3 B 27/17) ausgeführt:.
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